Die wichtigsten neuen Verbraucherrechte!
Welche Bestimmungen Sie kennen müssen!
Die Verbrauchergesetze stärken die Position der Kunden gegenüber Handel, Handwerk und Dienstleistern: Hier erfahren Sie, welche Bestimmungen Sie jetzt kennen müssen:
Gewährleistung und Garantie: Worin besteht eigentlich der Unterschied?
Während die Gewährleistung Gesetz ist, ist die Garantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Händlers oder Dienstleisters. Die Gewährleistung Anfang 2002 wurde die Gewährleistung von 6 Monaten auf zwei Jahre verlängert und besagt, dass der Händler für Mängel an der Ware haftet, die beim Kauf bereits existierten oder Konstruktionsbedingt begründet sind. Damit kann die Gewährleistung nicht durch die “Allgemeine Geschäftsbedingungen” (AGB´s) ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Die Garantie hingegen, kann an gewisse Bedingungen geknüpft werden (Bsp. Beim Auto an regelmäßige Wartung und Kontrolle durch die Vertragswerkstatt) oder gar befristet sein,
Wenn die Werbung lügt: Geld zurück?
Für Verbraucher sind das sicherlich gute Nachrichten: Hält die Ware nicht, was in der Webung oder dem Fernsehspot versprochen wurde, so ist das nach aktuellem Recht ein Mangel. Damit kann der Käufer beispielsweise ein Auto, welches als Sparwunder angepriesen wird, es dennoch 18 Liter auf 100 Kilometern verbraucht, wieder zurückgeben.
Wann gilt eine Ware als mangelhaft?
Eine Spülmaschine ist nicht nur dann mangelhaft, wenn sie das Geschirr nicht richtig wäscht. Die vertraglich vereinbarte Wesensart gilt bereits als Maßstab: Damit ist es bereits ein Mangel, wenn eine fabrikneue Maschine gekauft wurde, jedoch ein Ausstellungsstück geliefert wird.
Reparatur, Umtausch oder Geld zurück?
Ist das Innenfutter der neu gekauften Winterjacke eingerissen, dann hat der Käufer die Wahl zwischen einer Reparatur oder dem Umtausch der Ware. Reißt das Innenfutter trotz zweier Reparaturen erneut, dann kann die Winterjacke zurückgegeben und das Geld zurückverlangt werden. Jedoch gibt es auch beim Wahlrecht Einschränkungen: Bei teuren Waren wie zum Beispiel einem Auto, einer Waschmaschine oder auch eines PC´s, muss bei geringen Mängeln eine Reparatur vom Kunden akzeptiert werden; Diese sollte allerdings nicht länger als vier Wochen andauern und die Kosten für Transport und/oder Versand muss der Händler tragen.
Gewährleistung auch beim Gebrauchten?
Der altbekannte Satz “Gekauft wie gesehen” ist nicht mehr gültig, wenn man beim Händler beispielsweise einen gebraucht PKW oder einen gebraucht Fernseher kauft. Bei diesen Produkten haftet der Händler ebenfalls zwei Jahre, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag auf ein Jahr verkürzt wurde. “Gekauft wie gesehen” gilt jedoch weiterhin bei Verkäufen unter Privatleuten, soweit dies im Kaufvertrag so vereinbart wurde.
Sind Versicherungsverträge bei falscher Beratung trotzdem gültig?
Versicherungsmakler bieten bei einer Immobilienfinanzierung gerne fondsgebundene Lebensversicherungen an. Hierbei handelt es sich allerdings nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedoch um eine “Wertpapierdienstleistung” und für diese gelten schärfere Aufklärungsvorschriften als bei üblichen Hypothekendarlehen. Banken als auch Makler müssen daher bei Ihren Bratungen, auf jeden Fall den Wissenstand des Kunden berücksichtigen und dementsprechend intensiv beraten, denn ansonsten ist der Vertrag ungültig. In Extremfällen droht sogar ein Strafprozess.
Wie lange muss der Handwerker nachbessern?
Innerhalb der ersten zwei Jahre muss ein Handwerker kostenlos nachbessern, sollte die Gewährleistung in den Geschäftsbedingungen nicht auf ein Jahr verkürzt worden sein. Zudem kann hier der Handwerker darüber entscheiden, ob er beispielsweise eine Regaltür beim maßgefertigten Einbauschrank repariert oder eine neue Tür einbaut
Wie lange kann ich Haustürgeschäfte rückgängig machen?
Ganz egal ob Sie vom Staubsauger an der Haustür, die Kaffeefahrt oder das Abo angedreht bekommen, oder ob Sie DVDs übers Internet oder Spielwaren aus dem Katalog bestellt haben: Es gilt immer gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist ab Erhalt der Ware bzw. Vertragsunterzeichnung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Anbieter umfassend informiert hat über: Merkmale und Preise der Produkte, Art und Höhe der kosten für Lieferung sowie über das Widerrufsrecht. Hier reicht allerdings eine Angabe im Versandkatalog oder auf der Homepage des Verkäufers. Doch gerade im Internet scheitert es vielfach an der Information. Acht von zehn Internet-Anbietern Verstößen nach Angaben der Verbraucherzentralen gegen die Gesetze. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind hingegen Arznei- und Lebensmittel sowie Software oder Datenträger die vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Muss man bei einer 0190er-Nummern-Abzocke bezahlen?
Erst in der zweiten Instanz konnte der Vater einer 16-jährigen aufatmen: seine Tochter hatte eine Gratissoftware auf deren Computer installiert, die Sie zuvor aus dem Internet bekommen hat und die das Spielen im Netz schneller und noch besser machen sollte. Seitdem war der heimische Computer bei jedem Verbindungsaufbau zum Internet, automatisch mit einer kostspieligen 0190er-Nummer verbunden. Die Forderung des Betreibers: 8.000 Euro – bis das Berliner Kammergericht dem Vater Recht gab.
Die ausfälligsten Auswüchse will nun ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Gesetzesentwurf beenden. Zukünftig soll die 0190er-Nummern im Netz publiziert werden, wobei der Maximaltarif auf drei Euro pro Minute festgelegt und eine automatische Trennung der Verbindung nach 60 Minuten erfolgen soll. Auch bei dubiosen SMS-Nachrichten mit dem Appell zum Rückruf sollte Vorsicht geboten sein:
Rücktritt vom Hauskauf?
Hat man einen Kaufvertrag für eine Immobilie einmal unterschrieben, kann man von diesem nicht mehr zurücktreten. Dennoch sind Immobilienkäufer vor unüberlegten Entscheidungen geschützt seit letztem Jahr besser geschützt. So muss den Immobilienkäufer zwei Wochen vor der Unterzeichnung des Vertrages, der vollständigen Vertragsentwurf vorliegen, was Zeit genug sein müsste, um die finanziellen Folgen mit der Hypothekenbank und die rechtlichen Dinge mit einem Notar zu klären und sich im Zweifelsfall vielleicht doch gegen den Kauf entscheiden zu können
Widerruf bei der Immobilienfinanzierung?
Für den Darlehensvertrag gilt nun ebenfalls das gleich wie für jedes Haustürgeschäft: Der Kunde kann seine Entscheidung innerhalb von einer Frist von 14-Tagen widerrufen, ganz egal ob der Vertrag an der Haustür, bei der Bank oder bei einem Makler unterzeichnet wurde. Wurde der Kunde nicht hinreichend über sein Widerrufsrecht informiert, ruht die Frist, bis die Angabe nachgeholt ist
Geld zurück, wenn die Bahn sich verspätet?
Die Bahn, sowie die Nahverkehrsbetriebe schließen eine Haftung bei Verzögerungen weitgehend aus. Von der Bahn wird eine Hotelübernachtung bezahlt, wenn die Reise in der Nacht aufgrund einer Verspätung nicht fortgesetzt werden kann: Voraussetzung ist jedoch, dass die Verzögerung nicht „externen Einflüssen“ (Unwetter, Unfall etc.) geschuldet ist. Bei 50 Prozent der Verspätungen ist dies jedoch der Fall. Wenig bring hingegen das Recht, bei einer großen Verspätung kostenlos zum Ausgangsbahnhof zurückfahren zu können, denn schließlich will der Fahrgast nicht nach hause sondern zum Ziel. Bei einer nicht genutzten Reststrecke aufgrund von Verspätungen, wird der Preis kostenfrei erstattet.
Stand: 01. Juni 2003