Werden bei einer Neuemission mehr Wertpapiere gezeichnet, also von Kunden bestellt, als vorhanden sind oder die Nachfrage nach dem ermittierten Wertpapier größer ist als das Angebot, so nennt man diesen Zustand “Überzeichnung”. Die Konsortialbanken und der Ermittent, die den Börsengang des jungen Unternehmens begleiten, entscheiden dann, wer wie viele Aktien zugeteilt bekommt.