Werden plötzliche Ereignisse publiziert, die den Kurs einer Aktie stark beeinflussen können – zum Beispiel die Konkurserklärung eines Unternehmens oder ein Übernahmeangebot – kann ein Wertpapier vom Handel ausgesetzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Konkurserklärung eines Unternehmens oder auch ein Übernahmeangebot. Die Börsenaufsicht möchte dadurch vor allem Kleinanleger schützen und Kurzschlussreaktionen der Anleger vorbeugen.