Aktiengesellschaften sind per Gesetz dazu verpflichtet, Neuigkeiten des Unternehmens, die den Kurs beeinflussen, zu veröffentlichen. Das können Geschäftszahlen, neue Beteiligungen oder Übernahmen sein. Als kursrelevante Information gilt, wenn die Aktiengesellschaft ein anderes Unternehmen übernimmt oder eine neue Technologie entwickelt wurde, die sich positiv auf die Geschäftszahlen auswirken könnte. Auch die Geschäftsleitung der Börse muss darüber informiert werden. Diese Informationen werden “Ad-hoc-Mitteilungen” genannt.