Anteilseigner
Ein Aktionär ist durch den Besitz von Wertpapieren einer Gesellschaft Anteilseigner des Unternehmens. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, eventuell Stimmrecht bei Hauptversammlungen und das Recht auf Information, wenn sich etwas an der Unternehmenssituation ändert.
Anleihe
Amtlicher Markt
Der amtliche Markt ist das umfangreichste Marktsegment an den deutschen Börsen. Die Zulassungsbedingungen sind – im Gegensatz zum geregelten Markt oder zum Freiverkehr – relativ streng. Um zum amtlichen Markt zugelassen zu werden, muss eine Aktiengesellschaft umfassende Angaben zu ihren wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen machen. Der Amtliche Markt wurde mit dem Geregelten Markt verbunden und alle in diesem Segment enthaltenen Wertpapiere wurden automatisch in das neue Segment Regulierter Markt übernommen.
Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit wird eine Aktie in mehrere Anteile geteilt. Ein Aktiensplit ist in erster Linie der Versuch, eine Aktie optisch preiswerter zu machen und durch diesen psychologischen Trick mehr Anleger zum Kauf zu bewegen. Der Anteil, den ein Anleger an dem jeweiligen Unternehmen hält, bleibt nach dem Split unverändert. Das Vermögen der Aktiengesellschaft verteilt sich einfach auf mehrere Aktien. Ein Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat ihr Vermögen auf eine Million Aktien verteilt. Ein Anleger besitzt 100 Aktien dieser Gesellschaft zu je 100 Euro. Die Gesellschaft splittet die Aktien im Verhältnis eins zu zwei. Das heißt, sie verteilt ihr Vermögen nun auf zwei Millionen Aktien, und der Anleger hält automatisch 200 Aktien zu je 50 Euro. Sein Vermögen bleibt gleich, es besteht aber die Hoffnung, dass neue Anleger bei 50 Euro kaufen, weil die Aktie preiswerter erscheint. Ein Aktiensplit ist damit die schnellste Möglichkeit, einen Kurs zum Klettern zu bringen.