Mein Ziel ist es, Ihnen hier an dieser Stelle Themen zu präsentieren, die Ihnen bei Ihren Entscheidungen an der Börse einen fundamentalen Zusatznutzen bringen sollen. Ich nehme dabei immer wieder Themen auf, die uns von meinen Lesern als wichtig signalisiert werden.
Bevor ich zum heutigen Inhalt komme, kurz zu einer Vorankündigung: Anfang Oktober beginnt die neue Seminarreihe. In Kürze können Sie über die Homepage www.MoneyMoney.de näheres dazu erfahren.
Aber nun zum heutigen Schwerpunkt:
Die Finanzierung hat für alle Unternehmen eine wesentliche Bedeutung. Unabhängig davon, ob kurz-, mittel- oder langfristig, die Beschaffung von Eigen- und/ oder Fremdkapital ist eine wichtige Unternehmensfunktion. Im heutigen Artikel geht es um die Außenfinanzierung auf Eigenkapitalbasis im Zuge einer Kapitalerhöhung.
Jede Erweiterung der Kapitalbasis eines Betriebes durch Einbringung eigener oder Aufnahme fremder Mittel ist im Grunde eine Kapitalerhöhung. Bei Aktiengesellschaften versteht man darunter, die Erhöhung des Nominalkapitals der Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien. Je nach Finanzierungszweck sind daher bei Aktiengesellschaften auch verschiedene Formen der Kapitalerhöhung zu unterscheiden.
Aktionären wohl bekannt, ist die ordentliche Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien, die von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft mit mindestens Dreiviertelmehrheit beschlossen werden und ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Durch Ausgabe neuer Aktien wird das dividendenberechtigte Nominalkapital der AG erhöht. Üblicherweise wird bei Kapitalerhöhungen aber nicht nur das Grundkapital, sondern auch der Rücklagenanteil aufgestockt.
Die neuen Aktien werden daher mit einem Aufgeld oder Agio auf den Nenn- oder Nominalwert herausgegeben. Dennoch liegt der Bezugspreis für die neuen Aktien bei Ausgabe meist unter dem aktuellen Börsenkurs der Altaktien.
In diesen Fällen muss den bisherigen Aktionären des Unternehmens als Ausgleich für den entstehenden Vermögensverlust ein sogenanntes Bezugsrecht auf die neuen Aktien eingeräumt werden. Nach der Kapitalerhöhung werden Alt- und Neuaktien der Gesellschaft an der Börse wieder zu einem einheitlichen Kurs gehandelt.
Üblicherweise bildet sich ein Mittelkurs, der unter dem Kurs der alten Aktien liegt, aber über dem Ausgabepreis der jungen Aktien. Üblicherweise muss die AG ihre Aktionäre informieren, zu welchen Bedingungen die neuen Aktien bezogen werden können.
In der Bezugsaufforderung, die von der Depotbank an den Kunden weitergeleitet wird, ist genau angegeben, wie viele einzelne Bezugsrechte nötig sind, um eine neue Aktie zu beziehen. Will eine Aktiengesellschaft, die ein Kapital von 20 Millionen Euro besitzt, ihr Eigenkapital beispielsweise um 5 Millionen Euro erhöhen, dann ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 4 zu 1.
Das bedeutet konkret, dass auf vier alte Aktien des Unternehmens eine neue bezogen werden kann. Die Aktionäre haben nun die Wahl. Sie können innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen entscheiden, ob sie ihren Anteil am Kapital und Gewinn der AG halten und die neuen Aktien kaufen wollen.
Andernfalls können sie die Bezugsrechte selber über die Börse verkaufen. Denn bis zur Ausgabe der neuen Aktien werden die Bezugsrechte als eigenständiges Wertpapier an der Börse gehandelt. Wird zum Beispiel eine neue Aktie mit einem Aufschlag von 400 Prozent über Nennwert emittiert, so bedeutet dies, dass der AG, die ihr Grundkapital nominal nur um 5 Millionen Euro erhöht, insgesamt 10 Millionen Euro zufließen.
Dividendenberechtigt ist aber nur das Nominalkapital. Hohe Bezugskurse machen es der Aktiengesellschaft daher leichter, eine optisch konstante Dividendenpolitik zu betreiben und nach der Kapitalerhöhung die gleiche Nominaldividende zu zahlen wie zuvor. Zudem ist auch der Kapitalverwässerungseffekt geringer.
Die Großaktionäre einer AG, oft Banken ziehen hohe Bezugskurse für die neuen Aktien vor, weil sie hoffen, den Kleinaktionären so die Ausübung des Bezugsrechtes zu erschweren und durch Zukauf von weiteren Bezugsrechten die eigene beherrschende Stellung in der AG ausbauen oder festigen zu können.
Kleinaktionäre sind dagegen an niedrigen Bezugskursen interessiert, weil sie dann weniger Barkapital zum Kauf der neuen Aktien aufwenden müssen. Selbst wenn sie ihre Bezugsrechte gar nicht ausüben, sondern verkaufen wollen, bieten niedrige Bezugskurse noch einen Vorteil, denn sie erhöhen den Kurs für das Bezugsrecht.
Junge Aktien können mit einem von den Altaktien abweichenden Dividendenanspruch versehen werden. Beispielsweise kann eine Kapitalerhöhung zum Jahresanfang vorgenommen und gleichzeitig verfügt werden, dass die neu ausgegebenen Aktien erst ab Beginn des neuen Geschäftsjahres etwa ab 01. Juli dividendenberechtigt sind. In diesem Fall werden Alt- und Neuaktie bis zu Beginn des neuen Geschäftsjahres separat und mit unterschiedlichen Kursen an der Börse notiert.