Als Aktionär eines Unternehmens haben Sie ein Auskunftsrecht, bei der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung vom Vorstand des Unternehmens rechtliche und auch wirtschaftliche Informationen zu erhalten.
Als Aktionär eines Unternehmens haben Sie ein Auskunftsrecht, bei der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung vom Vorstand des Unternehmens rechtliche und auch wirtschaftliche Informationen zu erhalten.